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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
H 214/06 
 
Entscheid vom 25. Januar 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Lustenberger, Borella, 
Gerichtsschreiberin Bollinger Hammerle. 
 
Parteien 
Aktiengesellschaft H.________, Beschwerdeführerin, 
 
gegen 
 
Ausgleichskasse Hotela, Rue de la Gare 18, 1820 Montreux, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Alters- und Hinterlassenenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. Oktober 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. Dezember 2006 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. Oktober 2006 mit Schreiben vom 17. Januar 2007 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
 
Luzern, 25. Januar 2007 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: