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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_287/2017  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 7. März 2017  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Oberholzer, als Einzelrichter, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Marco Bivetti, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Verspätete Berufungsanmeldung; rechtliches Gehör, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Strafkammer, vom 22. Februar 2017. 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 6. März 2017 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt der Einzelrichter:  
 
1.   
Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 7. März 2017 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Einzelrichter: Oberholzer 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill