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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
7B_971/2023  
 
 
Verfügung vom 12. Januar 2024  
 
II. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Koch, als Instruktionsrichterin, 
Gerichtsschreiber Clément. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Sandro Imhof, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Einstellung des Stafverfahrens (Kostenauflage); Rückzug, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 17. November 2023 (51/2023/58/F). 
 
 
Erwägungen:  
 
1.  
Die Beschwerde in Strafsachen vom 7. Dezember 2023 gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 17. November 2023 wurde am 8. Januar 2024 zurückgezogen. Sie ist damit als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. 
 
2.  
Die Gerichtskosten sind auf Fr. 200.-- festzusetzen. 
 
 
Demnach verfügt die Instruktionsrichterin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 
 
3.  
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 12. Januar 2024 
 
Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Instruktionsrichterin: Koch 
 
Der Gerichtsschreiber: Clément