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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
8C_272/2015  
   
   
 
 
 
Urteil vom 29. April 2015  
 
I. sozialrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Leuzinger, Präsidentin, 
Gerichtsschreiber Grünvogel. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung), 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Februar 2015. 
 
 
Nach Einsicht  
in die als Widerspruch bezeichnete Eingabe vom 22. April 2015 (Poststempel) gegen den gemäss postamtlicher Bescheinigung am 25. Februar 2015 an A.________ ausgehändigten Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Februar 2015, 
 
 
in Erwägung,  
dass die als Beschwerde entgegen zu nehmende Eingabe nicht innert der nach Art. 100 Abs. 1 BGG 30-tägigen, gemäss Art. 44 - 48 BGG am 27. März 2015 abgelaufenen Rechtsmittelfrist eingereicht worden ist, 
 
 
dass darin entgegen der Rechtsmittelbelehrung auch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Entscheid des Sozialversicherungsgerichts stattfindet, weshalb sie offenkundig auch nicht den Minimalanforderungen nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG an eine sachbezogene Begründung gerecht wird, 
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist, 
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG umständehalber auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, 
 
 
erkennt die Präsidentin:  
 
1.   
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Luzern, 29. April 2015 
 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Präsidentin: Leuzinger 
 
Der Gerichtsschreiber: Grünvogel