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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
6B_557/2016  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 15. August 2016  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Postfach 1180, 2501 Biel BE, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Einfache Verkehrsregelverletzung, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, vom 24. März 2016. 
 
 
Erwägungen:  
 
1.  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. August 2016 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.  
Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 15. August 2016 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill