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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
9C_592/2013  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 31. Oktober 2014  
 
II. sozialrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Meyer, als Einzelrichter, 
Gerichtsschreiber Schmutz. 
 
Verfahrensbeteiligte 
Kantonale IV-Stelle Wallis,  
Bahnhofstrasse 15, 1950 Sitten, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Weissberg, 
Beschwerdegegner. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung (Abschreibung des Verfahrens), 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Wallis vom 
21. Juni 2013. 
 
 
Nach Einsicht  
in den Entscheid des Kantonsgerichts Wallis vom 22. Oktober 2014, worin das Revisionsgesuch der IV-Stelle Wallis gegen den Entscheid des Kantonsgerichts vom 21. Juni 2013 gutgeheissen und dieser aufgehoben wurde, 
 
 
in Erwägung,  
dass die gegen den vorinstanzlichen Entscheid gerichtete Beschwerde durch dessen revisionsweise Aufhebung keinen Anfechtungsgegenstand mehr hat, 
dass die Beschwerde daher im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG zufolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben ist, 
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, 
dass bei summarischer Einschätzung der Prozessaussichten vor Eintritt der Gegenstandslosigkeit nicht auf ein Obsiegen des Beschwerdegegners geschlossen werden kann bzw. die prozessuale Situation keine Parteientschädigung rechtfertigt (Art. 68 Abs. 1 BGG; BGE 109 V 70 E. 1 in fine S. 71. f.), 
 
 
verfügt der Einzelrichter:  
 
1.   
Das Verfahren wird infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 
 
4.   
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Kantonsgericht Wallis und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Luzern, 31. Oktober 2014 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Einzelrichter: Meyer 
 
Der Gerichtsschreiber: Schmutz