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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
9C_668/2013  
{  
T 0/2  
}  
   
   
 
 
 
Urteil vom 15. November 2013  
 
II. sozialrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Glanzmann, als Einzelrichterin, 
Gerichtsschreiberin Keel Baumann. 
 
Verfahrensbeteiligte 
E.________, 
vertreten durch Rechtsanwältin Bettina Surber, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden,  
Kasernenstrasse 4, 9100 Herisau, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid 
des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden 
vom 24. April 2013. 
 
 
Nach Einsicht  
in die Beschwerde vom 16. September 2013 (Poststempel) gegen den Entscheid des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom 24. April 2013, 
in das von E.________ auf die Aufforderung zur Leistung eines Kostenvorschusses vom 18. September 2013 hin gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, 
in die Verfügung vom 17. Oktober 2013, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und E.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 4. November 2013 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde, 
 
in Erwägung,  
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat, 
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, 
 
 
erkennt die Einzelrichterin:  
 
1.   
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
 
3.   
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Obergericht Appenzell Ausserrhoden und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Luzern, 15. November 2013 
 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Einzelrichterin: Glanzmann 
 
Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann