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Regeste

Art. 4 BV; rechtliches Gehör im Strafprozess.
In welchen Fällen muss dem Angeschuldigten nach der Aufhebung eines kantonalen Strafurteils durch das Bundesgericht vor der Neubeurteilung Gelegenheit zur Äusserung gegeben werden?

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Artikel: Art. 4 BV