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Regeste

Unentgeltliche Rechtspflege im Strafprozess.
Räumt das kantonale Recht dem Geschädigten ein Rekursrecht ein, so hat dieser unmittelbar aufgrund von Art. 4 BV Anspruch auf Befreiung von der Kautionspflicht, falls er unbemittelt ist und der Rekurs nicht als aussichtslos erscheint.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV