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Regeste

Art. 30 Abs. 1 AVIG: Einstellung im Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Der Versicherte kann nicht deshalb in seinem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eingestellt werden, weil er zu Unrecht einen finanziellen Beitrag im Sinne von Art. 7 Abs. 2 AVIG bezogen hat (in casu: Beitrag an Pendlerkosten und Wochenaufenthalter).

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Referenzen

Artikel: Art. 30 Abs. 1 AVIG, Art. 7 Abs. 2 AVIG