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Regeste

Art. 5 Ziff. 4 EMRK: Gerichtliche Überprüfung einer Versorgung nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 StGB.
1. Prozessuales: Gegenstand der Beschwerde, Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzuges (E. 1c und 1d).
2. Anspruch auf gerichtliche Prüfung einer Freiheitsentziehung nach Art. 5 Ziff. 4 EMRK im allgemeinen (E. 2).
3. Die Verweigerung der gerichtlichen Überprüfung der streitigen Versorgung des Beschwerdeführers in einer psychiatrischen Klinik verstösst gegen Art. 5 Ziff. 4 EMRK (E. 3a).
4. Folgen der Konventionsverletzung im vorliegenden Fall: keine Entlassung aus der Klinik; Weisung an den Kanton Zürich (E. 3b).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Ziff. 4 EMRK, Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 StGB