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Regeste

Art. 4 BV; Willkür; Kostenauflage im Zivilprozess.
Es ist nicht willkürlich, die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens, das durch fehlerhaftes Vorgehen des erstinstanzlichen Richters veranlasst wurde, dem Rechtsmittelbeklagten aufzuerlegen, wenn er am Rechtsmittelverfahren teilnimmt und Abweisung des Rechtsmittels beantragt.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV