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Regeste

Art. 185 SchKG. Zulässigkeit des Rechtsvorschlags in der Wechselbetreibung.
Die Auffassung ist nicht willkürlich, wonach sich die Zulassung von Noven - echten und unechten - im Berufungsverfahren gegen den Entscheid über die Zulässigkeit des Rechtsvorschlags in der Wechselbetreibung ausschliesslich nach kantonalem Recht beurteilt.

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Referenzen

Artikel: Art. 185 SchKG