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Regesto

Art. 16 cpv. 3 LAV; art. 5 cpv. 3 Cost.; art. 124 Cost.
Inizio del termine di perenzione nel caso di reati le cui conseguenze dannose per la vittima si verificano, rispettivamente sono riconoscibili, solo dopo un certo lasso di tempo dal comportamento delittuoso (consid. 2-5; precisazione della giurisprudenza); in caso d'infezione con il virus HIV e l'insorgere ulteriore dell'AIDS (consid. 6 e 7).
Am 19. Januar 1998 reichte X. bei der Direktion der Justiz des Kantons Zürich ein Opferhilfegesuch um Ausrichtung einer Entschädigung und Genugtuung ein. Sie machte geltend, sie sei am 31. Juli 1993 in Porto Seguro/Brasilien von einem Unbekannten vergewaltigt und beraubt worden. Bei der Vergewaltigung sei sie vom Täter mit dem HI-Virus infiziert worden. Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz habe sie sich zwar wegen Unterleibsbeschwerden

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Referenzen

Artikel: Art. 16 cpv. 3 LAV, art. 5 cpv. 3 Cost., art. 124 Cost.