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Regeste

Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Anspruch auf ein unbefangenes Gericht.
Mehrfache Funktionen des Richters in demselben Zivilprozessverfahren: Zusammenfassung der Rechtsprechung aus dem Blickwinkel des Anspruchs auf ein unbefangenes Gericht (E. 3.1-3.6).
Ein Richter erscheint nicht schon deswegen als voreingenommen, weil er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren abgewiesen hat. Vielmehr müssen zur Annahme von Befangenheit des betreffenden Richters weitere Gründe hinzutreten (E. 3.7).
Befangenheit des Richters aufgrund der verfahrensrechtlichen Situation vorliegend verneint (E. 3.8).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK