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Regeste

Art. 405 Abs. 1 ZPO; Eröffnung des Entscheids.
Massgebend ist das Datum des Versands durch das Gericht und nicht dasjenige des Empfangs durch eine der Parteien (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 405 Abs. 1 ZPO