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Regeste

Haftpflicht der Eisenbahnunternehmungen. Art. 1 und 5 EHG.
1. Verhältnismässige Bedeutung des Verschuldens des Opfers, des Verschuldens der Bahnunternehmung und der besondern Betriebsgefahr.
Verteilung der Beweislast.
Ursache und Wirkung; Tat- und Rechtsfrage (Erw. 1 und 2).
2. Schuld des Opfers, das seinen Platz im Zuge zu früh verlassen hat, um sich auf die offene Plattform zu begeben, und sich anschickt, über das Trittbrett vor dem Anhalten des Zuges auszusteigen (Erw. 4).
3. Würdigung der Schuld des Opfers und der zu Ungunsten der Unternehmung sprechenden Umstände, wenn die unmittelbare Unfallursache nicht bekannt ist.
Irrtümer und Fehler der Unternehmung als mögliche Unfallursachen (Erw. 5).
4. Berechnung des im Zeitpunkt des Urteils sicher gegebenen Schadens. Welche Rolle spielt dabei das Alter des Opfers? (Erw. 6).
5. Beachtung der Regel, wonach der Richter nicht mehr, als was verlangt wird, zusprechen darf (Erw. 7).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 1 und 5 EHG