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Regeste

1. Art. 173ff. StGB. Ehrverletzender Charakter der Ausdrücke "kranke Psyche" (verneint) und "perverse Geilheit" (bejaht) (Erw. 3).
2. Art. 173 Ziff. 3 StGB. Handeln aus begründeter Veranlassung (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 173 Ziff. 3 StGB