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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
9C_56/2007 
 
Verfügung vom 4. Juni 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Gerichtsschreiber Scartazzini. 
 
Parteien 
R.________, Beschwerdeführer, 
 
gegen 
 
Assura Kranken- und Unfallversicherung, 
Avenue C.-F. Ramuz 70, 1009 Pully 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Krankenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 16. Januar 2007. 
 
Das Präsidium hat nach Einsicht 
in das Schreiben vom 27. April 2007, worin R.________ die Beschwerde vom 6. März 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 16. Januar 2007 zurückzieht, 
in Anwendung von Art. 65, Art. 66 Abs. 2 sowie Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG 
 
verfügt : 
 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Kammer 2 als Versicherungsgericht, und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt. 
Luzern, 4. Juni 2007 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: