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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
B 155/06 
 
Entscheid vom 9. Januar 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Kernen und Seiler, 
Gerichtsschreiber Traub. 
 
Parteien 
Firma X.________, Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher Claude Lengyel, Edisonstrasse 24, Am Marktplatz, 8050 Zürich, 
 
gegen 
 
BVG-Sammelstiftung der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft, 8085 Zürich Versicherung, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Berufliche Vorsorge, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. September 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 23. November 2006 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. September 2006 mit Schreiben vom 7. Dezember 2006 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
 
Luzern, 9. Januar 2007 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: