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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
I 959/06 
 
Entscheid vom 11. Januar 2007 
I. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Ursprung, Präsident, 
Bundesrichter Schön, Bundesrichterin Leuzinger, 
Gerichtsschreiberin Weber Peter. 
 
Parteien 
K.________, 1953, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin Anita Hug, Centralstrasse 4, 2540 Grenchen, 
 
gegen 
 
IV-Stelle des Kantons Solothurn, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung (IV), 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 2. Oktober 2006. 
 
Nachdem der Beschwerdeführer die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 10. November 2006 gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 2. Oktober 2006 mit Schreiben vom 6. Dezember 2006 zurückgezogen hat, 
 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons Solothurn, der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
Luzern, 11. Januar 2007 
Im Namen der I. sozialrechtliche Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: