Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 
 
Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
2E_1/2015  
 
 
Verfügung vom 12. Februar 2018  
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Zünd, als Einzelrichter, 
Gerichtsschreiber Quinto. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Gabriel Püntener, 
Kläger, 
 
gegen  
 
Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern, 
Beklagte. 
 
Gegenstand 
Staatshaftung. 
 
 
Erwägungen:  
Die Parteien haben im Rahmen der am 31. Januar 2018 durchgeführten Vorbereitungsverhandlung einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen. Ein Widerruf ist innert der festgelegten Frist von keiner der Parteien erklärt worden, womit der Vergleich definitiv geworden ist. 
Das Verfahren ist dementsprechend abzuschreiben. Das Gesuch des Klägers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ist gutzuheissen und ihm in der Person von Rechtsanwalt Püntener ein unentgeltlicher Vertreter beizugeben, der aus der Bundesgerichtskasse entschädigt wird. 
 
 
 Demnach verfügt der Instruktionsrichter:  
 
1.   
Das Verfahren wird als durch Vergleich erledigt abgeschrieben. 
 
2.   
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen und dem Kläger als unentgeltlicher Vertreter Rechtsanwalt Gabriel Püntener, Bern, beigegeben. 
 
3.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
4.   
Rechtsanwalt Püntener wird aus der Bundesgerichtskasse eine Entschädigung von Fr. 20'000 ausgerichtet. 
 
5.   
Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 12. Februar 2018 
 
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Einzelrichter: Zünd 
 
Der Gerichtsschreiber: Quinto