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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
1C_346/2021  
 
 
Verfügung vom 16. Juni 2021  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Kneubühler, Präsident, 
Gerichtsschreiber Pfäffli. 
 
Verfahrensbeteiligte 
Walter Haefelin, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Regierungsrat des Kantons Thurgau, 
 
Bundeskanzlei. 
 
Gegenstand 
Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Covid-19-Gesetz, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Thurgau vom 31. Mai 2021. 
 
 
In Erwägung,  
dass Walter M. Haefelin mit Eingabe vom 3. Juni 2021 Beschwerde gegen die Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Covid-19-Gesetz erhoben hat; 
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Juni 2021 seine Beschwerde zurückgezogen hat; 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist; 
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG); 
 
 
verfügt der Präsident:  
 
1.  
Das Verfahren 1C_346/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Bundeskanzlei und dem Regierungsrat des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 16. Juni 2021 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Kneubühler 
 
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli