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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
9C_226/2007 
 
Verfügung vom 17. September 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Seiler, als Instruktionsrichter, 
Gerichtsschreiber Scartazzini. 
 
Parteien 
R.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Dr. Andreas Edelmann, Bahnhofstrasse 1, 5330 Zurzach, 
 
gegen 
 
IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Avenue 
Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2007. 
 
Der Instruktionsrichter der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht 
in das Schreiben vom 24. August 2007, worin R.________ die Beschwerde vom 4. Mai 2007 gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2007 zurückzieht, 
als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG 
 
verfügt : 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, der Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes, Zürich, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
Luzern, 17. September 2007 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: