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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
I 851/06 
 
Verfügung vom 22. August 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Gerichtsschreiber Scartazzini. 
 
Parteien 
B.________, 1978, Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher Peter Kaufmann, Münzgraben 2, 3011 Bern, 
 
gegen 
 
IV-Stelle Bern, Chutzenstrasse 10, 3007 Bern, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 29. August 2006. 
 
Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht 
in das Schreiben vom 9. August 2007, worin B.________ die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 3. Oktober 2006 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 29. August 2006 zurückzieht, 
als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG 
 
verfügt: 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
Luzern, 22. August 2007 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: