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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
I 769/06 
 
Entscheid vom 24. April 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Lustenberger, Seiler, 
Gerichtsschreiber Wey. 
 
Parteien 
Z.________, 1961, Beschwerdeführerin, 
vertreten durch Rechtsanwalt Markus Stadelmann, 
Marktstrasse 28, 8570 Weinfelden, 
 
gegen 
 
IV-Stelle des Kantons Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich 
vom 26. Juni 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 11. September 2006 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 26. Juni 2006 mit Schreiben vom 3. April 2007 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
 
Luzern, 24. April 2007 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: