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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
6B_851/2008 /hum 
 
Verfügung vom 24. Oktober 2008 
Strafrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Schneider, Präsident, 
Gerichtsschreiber Monn. 
 
Parteien 
AX.________ und BX.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen 
 
Anwaltskammer des Kantons Bern, 
Hochschulstrasse 17, 3012 Bern, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Strafverfolgung von Amtes wegen, 
 
Beschwerde gegen das Schreiben der Anwaltskammer des Kantons Bern vom 3. Oktober 2008. 
 
Erwägungen: 
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 21. Oktober 2008 zurückgezogen. 
 
Demnach verfügt der Präsident: 
 
1. 
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2. 
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt. 
 
Lausanne, 24. Oktober 2008 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: 
 
Schneider Monn