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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
U 12/07 
 
Verfügung vom 27. März 2008 
I. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Ursprung, Präsident, 
Bundesrichterin Leuzinger, Bundesrichter Frésard, 
Gerichtsschreiberin Durizzo. 
 
Parteien 
M.________, 1971, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin Bettina Umhang, Weinbergstrasse 20, 8001 Zürich, 
 
gegen 
 
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Unfallversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. November 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 21. September 2007 bei positivem Ausgang der Verhandlung mit dem Haftpflichtversicherer den Rückzug der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 5. Januar 2007 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. November 2006 in Aussicht gestellt und sie mit Schreiben vom 28. Februar 2008 zurückgezogen hat und nachdem sie mit Schreiben vom 20. März 2008 auch das Gesuch um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands zurückgezogen hat, 
verfügt das Bundesgericht: 
 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt. 
 
Luzern, 27. März 2008 
 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: 
 
Ursprung Durizzo