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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
9C_380/2007 
 
Verfügung vom 27. Juni 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Helfenstein Franke. 
 
Parteien 
K.________, Beschwerdeführer, 
 
gegen 
 
IV-Stelle Luzern, Landenbergstrasse 35, 6003 Luzern, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 25. Mai 2007. 
 
Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht 
in das Schreiben vom 20. Juni 2007, worin K.________ die Beschwerde vom 14. Juni 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 25. Mai 2007 zurückzieht, 
in Anwendung von Art. 65, Art. 66 Abs. 2 sowie Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG 
 
verfügt: 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, der Ausgleichskasse Luzern und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
Luzern, 27. Juni 2007 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: