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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
4A_424/2015  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 28. September 2015  
 
I. zivilrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Kiss, Präsidentin, 
Gerichtsschreiber Huguenin. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________ AG, 
vertreten durch Herrn Dr. Balz Gross und/oder 
Herrn Dr. Claudio Bazzani und/oder 
Frau Dr. Stefanie Pfisterer, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
B.________ AG, 
vertreten durch Herrn Michael Kramer und/oder Frau Dr. Sibylle Pestalozzi-Früh, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Schiedsgerichtsverfahren, 
 
Beschwerde gegen den Schiedsentscheid vom 30. Juni 2015. 
 
 
In Erwägung,  
dass die Beschwerdeführerin den Schiedsentscheid vom 30. Juni 2015 mit Beschwerde vom 1. September 2015 beim Bundesgericht anfocht; 
dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 21. September 2015 erklärte, sie ziehe die Beschwerde zurück; 
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG abgeschrieben werden kann; 
dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG); 
 
 
verfügt die Präsidentin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Schiedsgericht der Schweizerischen Handelskammer mit Sitz in Zürich schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 28. September 2015 
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Präsidentin: Kiss 
 
Der Gerichtsschreiber: Huguenin