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Regeste

Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB; leichter Fall.
Ob eine konkrete Straftat leicht oder schwer ist, hängt nicht davon ab, wie viel Zeit seit einer früheren Verurteilung verstrichen ist oder wie hart die Strafsanktion den Täter trifft (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB