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Regeste

Art. 10, 118 und 129 ff. WStB; Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Steuernachfolge; Sicherstellung der Nachsteuern und der Steuerbusse gegenüber Erben des Steuerpflichtigen, der in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und in beiden Vertragsstaaten gleichzeitig eine ständige Wohnstätte hatte; Feststellung der Steuerpflicht des Erblassers seitens der kantonalen Wehrsteuerverwaltung und Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts.