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Regeste

Art. 54 Abs. 2 AlVG, 35 OG und 24 VwVG.
Die Wiederherstellung einer Frist ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.
Die Art. 35 OG und 24 VwVG sind im Bereich der Arbeitslosenversicherung analog anzuwenden.
In casu Gewährung der Wiederherstellung aufgrund eines im Ausland erlittenen Unfalls.

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Referenzen

Artikel: Art. 54 Abs. 2 AlVG, Art. 35 OG