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Regeste

Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Garantie des unabhängigen und unparteiischen Richters.
Ein Disziplinarverfahren betreffend den Ausschluss eines Studenten vom Studium und von den Prüfungen an der Universität für die Dauer eines Semesters fällt nicht unter den Geltungsbereich dieser Vorschrift.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6 Ziff. 1 EMRK