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Regeste

Art. 35 Abs. 1 OG; Wiederherstellung gegen Fristversäumnis.
Verschulden des Anwalts, der eine Verfügung betreffend die Vorschusspflicht seinem Kunden zustellt, ohne sich zu vergewissern, ob dieser die Mitteilung tatsächlich erhalten und den Vorschuss fristgemäss geleistet hat.

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Referenzen

Artikel: Art. 35 Abs. 1 OG