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Regeste

Platzmiete für Spielautomaten.
Zur Rechtsnatur von Verträgen über das Aufstellen von Automaten auf fremdem Boden. Die Kündigung von Aufstellplätzen richtet sich nach Art. 267 Abs. 2 Ziff. 2 OR (E. 3a).
Pflicht des Platzinhabers, Automaten bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses gehörig zu verwahren (E. 3b).

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Referenzen

Artikel: Art. 267 Abs. 2 Ziff. 2 OR