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Regeste

Werkvertrag; Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer.
Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, den der Unternehmer dem Besteller bei Ausführung des Werks, also vor dessen Ablieferung, in Verletzung seiner Sorgfaltspflicht zufügt, unterliegt der ordentlichen zehnjährigen Verjährungsfrist von Art. 127 OR.

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Referenzen

Artikel: Art. 127 OR