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Regeste

Verjährung, Art. 83 SVG und Art. 60 Abs. 1 OR.
1. Art. 83 SVG findet keine Anwendung auf die Klage, die ein geschädigter Motorfahrzeughalter gestützt auf Art. 58 OR gegen den Eigentümer einer Strasse erhebt (E. 2).
2. Art. 60 Abs. 1 OR. Begriff der Kenntnis vom Schaden im Zusammenhang mit Kosten für die Reparatur eines Motorfahrzeuges. Beweislast (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 83 SVG, Art. 60 Abs. 1 OR, Art. 58 OR