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Regeste

Art. 10 EMRK; Art. 204 StGB; Art. 84 Abs. 2 OG i.V.m. Art. 269 Abs. 1 BStP; Rechtsmittel.
Die Rüge einer mittelbaren Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist mit Nichtigkeitsbeschwerde vorzubringen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 10 EMRK, Art. 204 StGB, Art. 84 Abs. 2 OG, Art. 269 Abs. 1 BStP

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