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Regeste

Art. 11 UVG, art. 19 UVV, art. 1 Abs. 1 und 2 HVUV, Ziff. 1.02 der Hilfsmittelliste: Hand- und Armprothesen.
- Die Hilfsmittel der in der Hilfsmittelliste im Anhang zur HVUV enthaltenen Kategorie "Hand- und Armprothesen" können nicht mit der Begründung verweigert werden, sie hätten ausschliesslich ästhetische Bedeutung (Erw. 3).
- Die Hilfsmittelliste ist insofern abschliessend, als sie die in Frage kommenden Hilfsmittelkategorien aufzählt, während bei jeder Kategorie geprüft werden muss, ob die Aufzählung innerhalb der Kategorie abschliessend oder bloss exemplifikatorisch ist (Erw. 4).
- Die Aufzählung in der Kategorie "Hand- und Armprothesen" ist abschliessend; Fingerprothesen gehen nicht zu Lasten der Unfallversicherung (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 11 UVG, art. 19 UVV, art. 1 Abs. 1 und 2 HVUV