Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Verweigerung einer Entschädigung bei Einstellung des Strafverfahrens.
Kostenauflage oder Verweigerung einer Entschädigung bei nichtverurteilendem Verfahrensabschluss verletzen die Unschuldsvermutung nicht nur dann, wenn der Text der Entscheidung eine direkte strafrechtliche Missbilligung enthält, sondern sind vielmehr auch dann unzulässig, wenn sich die strafrechtliche Missbilligung sonstwie aus dem Text der Entscheidung ergibt (E. 1).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6 Ziff. 2 EMRK