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Regeste

Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 100 lit. h OG).
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist hinsichtlich der zollrechtlichen Tarifierung selbst dann unzulässig, wenn diese zu andern Zwecken als zur Zollerhebung erfolgt (Änderung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 100 lit. h OG