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Regeste

Art. 268 Ziff. 1 BStP.
Gegen einen (letztinstanzlichen) Entscheid der II. Gerichtskommission des Bezirksgerichts St. Gallen ist die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde auch dann nicht zulässig, wenn dem Urteil eine provisorische Bussenverfügung und ein Strafbescheid vorausgegangen sind (Präzisierung der Rechtsprechung).

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Artikel: Art. 268 Ziff. 1 BStP