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Regeste

Zonenplanung (Art. 15 RPG); Eigentumsgarantie.
1. Begriff der Nichteinzonung (E. 3b).
2. Kognition des Bundesgerichts bei der Überprüfung von Zonenplänen (E. 3c).
3. Die Zonenplanung hat die Festsetzungen des kantonalen Richtplans zu berücksichtigen (E. 3d).
4. Begriff des "weitgehend überbauten Gebietes". Ein Grundstück, das am Rande des Siedlungsgebietes liegt, darf einer Nichtbauzone zugewiesen werden (E. 3e).
5. Die Baulandnachfrage ist vor allem in städtischen Agglomerationen nicht der einzige Gesichtspunkt, nach welchem sich eine Ortsplanung auszurichten hat (E. 3f).
6. Auch eine vollständige Erschliessung begründet keinen Anspruch auf Einzonung (E. 3g).

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Referenzen

Artikel: Art. 15 RPG

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