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Regeste

Art. 17a ELV; Art. 3 Abs. 1 lit. f und Abs. 6 ELG.
- Art. 3 Abs. 6 ELG räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, die Amortisation des gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG anrechenbaren Verzichtsvermögens zu regeln (Erw. 3c/aa).
- Die in Art. 17a ELV und lit. a Abs. 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung der ELV vom 12. Juni 1989 getroffene Regelung ist gesetzes- und verfassungsmässig (Erw. 3c/cc).
- Die bisher geltende Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG, wonach eine Amortisation von anrechenbarem Verzichtsvermögen unzulässig ist, kann im zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich von Art. 17a ELV keine Anwendung finden (Erw. 3c/bb).

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Referenzen

Artikel: Art. 17a ELV, Art. 3 Abs. 1 lit. f und Abs. 6 ELG, Art. 3 Abs. 6 ELG