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Regeste

Art. 16 Ziff. 3 BdBSt; Steuerbefreiung einer Stiftung.
Die einfache Vermögensbildung begründet keine Steuerbefreiung im Rahmen von Art. 16 Ziff. 3 BdBSt. Wenn tatsächlich nur ein Teil der Aktiven oder des Einkommens einer Stiftung dem ausschliesslich gemeinnützigen Zweck dient, ist sie nur teilweise von der Steuer zu befreien (E. 3).

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Artikel: Art. 16 Ziff. 3 BdBSt

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