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Regeste

Verletzung der Persönlichkeit durch Äusserungen der Presse, Genugtuung (Art. 49 Abs. 1 OR).
Voraussetzungen für die Zusprechung einer Genugtuung (E. 2a, 2c, 2d).
Der Ansprecher hat die Umstände darzutun, aus welchen von der objektiv schweren Verletzung auf seinen seelischen Schmerz geschlossen werden kann (E. 2b).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 Abs. 1 OR