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Regeste

Art. 4 Abs. 2 BV, Art. 49 Abs. 2 BVG.
Im Rahmen der weitergehenden beruflichen Vorsorge einer privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtung besteht kein Anspruch auf Witwerrente, wenn Reglement und Vorsorgevertrag einen solchen Anspruch nicht vorsehen.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 2 BV, Art. 49 Abs. 2 BVG