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Regeste

Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 KUVG.
Im Zusammenhang mit der Mitteilung kasseninternen Rechts an die Krankenversicherten gilt in bezug auf den Nachweis derjenigen Tatsachen, von denen die Beurteilung der Zustellung abhängt, der Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit.

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Artikel: Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 KUVG