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Regeste

Agenturvertrag; Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruchs (Art. 418g und Art. 418t OR).
Entstehung des Provisionsanspruchs (Art. 418g OR). Fälligkeit der Provisionsansprüche bei Beendigung des Agenturvertrags (Art. 418t OR). Wann bei Abschluss-, Vermittlungs- oder Werbetätigkeit (E. 1)?
Vereinbarung über den Zeitpunkt der Entstehung des Provisionsanspruchs. Auslegung nach den Grundsätzen über die Vertragsauslegung (E. 2a und b).
Ausgenommen sind solche abweichenden Vereinbarungen bei der Vermittlungsagentur (E. 2c).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 418g und Art. 418t OR, Art. 418t OR